Kühlung in der Praxis

Wir bleiben auch auf der letzten Meile an Ihrer Seite.

Mit der Übergabe an die Arztpraxis endet vorerst unsere Kühlkette, nicht aber die Verantwortung, die wir gegenüber dem Endverbraucher haben. Wir möchten Sie als Arztpraxis gerne in den verschiedenen Themen rund um die Temperaturüberwachung von Arzneimitteln und Impfstoffen beraten und Ihnen Tools und Mittel an die Hand geben, damit die Kühlkette bis zuletzt eingehalten wird.

Bei vielen Impfstoffen ist eine ununterbrochene Kühlkette bei +2°C bis +8°C gesetzlich vorgeschrieben. Die kurze Unterbrechung zur Applikationsvorbereitung stellt hierbei meist kein Problem dar. Temperaturen unter 0°C schaden dem Impfstoff allerdings. Glasampullen können beschädigt werden (Haarrisse) und führen zu Kontaminationen des Impfstoffs. Viele Impfstoffe flocken beim Einfrieren aus und dürfen danach auf gar keinen Fall mehr eingesetzt werden. Neben nachlassender Wirksamkeit sind vor allem stärkere Lokalreaktionen zu erwarten. Aus diesem Grund muss ein besonderes Augenmerk auf die Lagerung im Praxiskühlschrank gelegt werden. Je nach der Platzierung des Impfstoffs im Kühlschrank kann es auch dort zu erheblichen Temperaturschwankungen kommen. Beispielsweise kann eine Lagerung in der Türinnenseite zu einer Erwärmung des Impfstoffes auf über +10° führen. Der Kipppunkt wäre somit überschritten. Andererseits kann eine Lagerung in der Nähe der Kühlschrank-Rückwand bei vereisten Geräten zu einem Einfrieren der Impfstoffe führen.

Von daher ist eine regelmäßige Überwachung der Geräte auf Funktion und Temperatur ratsam.

Verschiedene Anbieter bieten außerdem Temperatur-Monitore zur lückenlosen Kontrolle an. Alarmgrenzen können eingestellt werden und ermöglichen ein Warnen, bei Über- oder Unterschreiten der Grenzwerte mittels einer App. Zusätzlich können Sicherheitsakkus für eine Überbrückung der Kühlleistung bei Stromausfällen an Wochenenden oder Feiertagen sorgen.

Augenmerk auf die Kühlgutversicherung

Medikamentenkühlschränke werden von Versicherungen oft vernachlässigt. Kühlschrankinhalte sind in Deutschland standardmäßig entweder gar nicht oder nur bei Stromausfall des öffentlichen Netzes zu sehr niedrigen Werten (1.000 – 5.000 EUR) versichert. Die Absicherung von Temperaturbandbreiten wie z.B. der 2-8-Grad-Toleranz bei Impfstoffen ist den meisten Gewerbeversicherungen unbekannt.
Gemäß § 280 BGB hafte die Praxis für Schäden am Eigentum der Krankenkassen. Im Fall einer Havarie trägt der Arzt / die Ärztin das Risiko. Ein besonderes Augenmerk sollte daher jeder Arzt und jede Ärztin auf die Inhalte der Versicherungspolice und die Beschaffenheit der Kühlmöglichkeiten vor Ort legen.

Die sichere letzte Meile

Oftmals wird der Patient selbst zum Transporteur des Impfstoffes. Bei der Übergabe des Impfstoffes durch die Apotheke an den Patienten ist eine gewissenhafte Aufklärung über die Handhabung des Transportes und die Lagerung des Impfstoffes sicherzustellen. Dazu gehört die Versorgung mit Kühltüten, in denen der Impfstoff mit einem Gummiband am Kühlakku befestigt ist und die Wärmelast und Wärmeleistung im richtigen Verhältnis stehen. Das Volumen der Kühltüte sollte im Verhältnis zum kühlbedürftigen Impfstoff stimmig sein. Des Weiteren sollte der optimale Lagerort im privaten Kühlschrank erläutert werden. Auch über die Risiken eines fehlerhaften Handlings sollte aufgeklärt werden.
Arzt und Apotheke sollten hier eng zusammenarbeiten und die Patienten lückenlos aufklären, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Gerne berät Sie unser Team zu all diesen Themen. Vollumfänglich, persönlich und selbstverständlich kostenfrei. Buchen Sie gerne einen Termin mit unseren Beratern.

Schloss Apotheke
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